Steuerstreitverfahren

Effektive Vertretung gegenüber den Finanzämtern

Kompetente Unterstützung bei steuerlichen Konflikten

Als erfahrener Rechtsanwalt und Steuerberater stehe ich Ihnen mit meiner umfassenden Fachkenntnis im Steuerverfahrensrecht zur Seite. Mein Ziel ist es, Ihre Interessen gegenüber den Finanzämtern professionell zu vertreten und durch gezielte Verhandlungen zeitnah Lösungen zu finden.

Einspruchsverfahren, Aussetzungsverfahren, Vollstreckungsschutz und viele andere Verfahren benötigen ein klares Verständnis der Besondernheiten des Verfahrensrechtes der Abgabenordnung. Vertrauen Sie dabei auf einen Fachmann, denn ohne Kenntnis des Steuerverfahrensrechtes kann auch ein Jurist in Fallen tappen.

Ob Sie nach einer Betriebsprüfung den Streit fortführen oder andere Fragen oder Konflikte mit dem Finanzamt geklärt werden müssen, sind Sie bei mir in guten Händen.

Erfolg vor dem Finanzgericht

Erfolg vor dem Finanzgericht

Wenn es um Streitigkeiten vor den Finanzgerichten geht, sind Sie bei mir in besten Händen. Ich setze mich kraftvoll für Ihre Rechte ein und vertrete Ihre Interessen mit Engagement und Fachwissen.

Oft bedarf es eines Richters, um streitige Steuerfragen zu entscheiden. Auch gute Steuerberater vertrauen dabei auf einen Steueranwalt. Es bedarf einer guten Kenntnis sowohl der Juristerei als auch der Steuerrechtes, um Sie vor dem Finanzgericht zu vertreten.

Gerade wenn es schnell gehen muß, z. B. um die Aussetzung der Vollziehung zu erlangen, ist zielgerichtetes Handeln gefragt.

Wenn Sie sich gegen Hinzuschätzungen einer Betriebsprüfung wehren müssen, brauchen Sie einen Prozeßvertreter, der besser rechnen kann als das Finanzamt und die Berechnungen vor dem Finanzgericht zu vertreten weiß. Ich arbeite mit Fiscal Forensic zusammen. Wir rechnen genau und überzeugen das Gericht mit Beweisen.

Denken Sie daran: Nach dem Finanzgericht gibt es nur noch den Bundesfinanzhof. Dorthin gelangen Sie aber nur, wenn Ihre Sache grundlegende Bedeutng für die Allgemeinheit hat. In der Regel haben Sie also vor dem Finanzgericht nur einen "Schuss" frei.

Lassen Sie uns dafür sorgen, daß Sie diese Chance nutzen!

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