Betriebsprüfungen

Muss ich mit einer Betriebsprüfung rechnen?

Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung

Viele Unternehmer denken: “Es wird schon gut gehen, ich werde schon keine Betriebsprüfung bekommen.". Die Wahrscheinlichkeit, dass sich diese Annahme als fataler Irrtum herausstellt, ist hoch. Jeder Unternehmer kann jederzeit einer Betriebsprüfung unterzogen werden. Die Auswahl erfolgt nach dem Zufallsprinzip, nach branchentypischen Wahrscheinlichkeiten für Schwarzgeschäfte, nach Kontrollmitteilungen und als Fortsetzung bereits durchgeführter Betriebsprüfungen. 

Es genügt schon, dass ein anderer Unternehmer eine Betriebsprüfung hatte und entweder in dessen betrieblicher Sphäre oder in dessen Privatsphäre eine Rechnung von Ihnen gefunden wurde, die das dortige Betriebsprüfungsamt im Wege einer Kontrollmitteilung an Ihr zuständiges Amt geschickt hat. Dann können Sie eine Betriebsprüfung erhalten, die dazu dient, festzustellen, ob alle Ihre Einnahmen verbucht wurden.

Gehören Sie einem Beruf an, der viel mit Bargeld arbeitet, stehen Sie wahrscheinlich ganz weit oben auf der Liste derjenigen Berufsgruppen, die das Finanzamt besonders gerne prüft.

Wenn Sie bereits eine Betriebsprüfung hatten und das Finanzamt Hinzuschätzungen durchgeführt hat, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Sie Anschlussprüfungen erhalten, weil das Finanzamt bereits erfolgreich war. Aus drei geprüften Jahren werden dann schnell sechs, neun oder mehr. 

Der Gleichmäßigkeit der Besteuerung wegen führt das Finanzamt aber auch zufällige Betriebsprüfungen durch. Sie sind also niemals sicher.

Sicher sind Sie nur, wenn Sie gut vorsorgen und sich in der Betriebsprüfung sofort fachkundig vertreten lassen. Dann können Sie dem Finanzamt wirksam entgegentreten.

Womit muß ich rechnen?

Ablauf der Betriebsprüfung

Eine Betriebsprüfung wird vorher angekündigt. Sie kann entweder in Ihrem Betrieb oder bei Ihrem Steuerberater durchgeführt werden. Der Prüfer sichtet mindestens Ihre Buchführungsunterlagen. Oft wird er sich auch ein Bild von Ihrem Betrieb machen, speziell dann, wenn Sie etwas produzieren, aber auch, wenn Sie Dienstleistungen erbringen und es auf Ihre Büroausstattungen, Ihren Geschäftsablauf oder andere Dinge ankommt. Auch wenn Sie von einem Heimbüro aus arbeiten, kann es sein, dass der Betriebsprüfer dieses begutachtet. 

Beachten Sie, dass in einer Betriebsprüfung nicht nur die betrieblichen, sondern auch Ihre privaten Vermögensverhältnisse geprüft werden!

Wenn ein Betriebsprüfer zu Beginn der Betriebsprüfung Ihnen Fragen zu Ihrem Betrieb stellt, sollten Sie diese niemals ohne Ihren Anwalt beantworten. Gerne stellen Betriebsprüfer Schätzfragen, die Sie gar nicht beantworten können. Wenn die tatsächlichen Gegebenheiten in der Betriebsprüfung erarbeitet werden, wird man Ihnen Ihre anfängliche falsche Aussage immer wieder entgegenhalten. 

Wenn Sie etwas produzieren oder Material für Ihre Dienstleistung einsetzen, wird das Finanzamt Sie nachkalkulieren, sobald Fehler in der Buchführung vorhanden sind. Solche Fehler sind schnell gefunden, auch wenn Sie sorgfältig waren. Das Finanzamt setzt Kalkulationsmethoden ein, die mathematisch unzureichend sind, und macht darüber hinaus viele Fehler. Ich habe 20 Jahre Erfahrung damit, diese Fehler aufzuzeigen und eigene Kalkulationen entgegenzusetzen, die von einem Unternehmen mit eigener Software erstellt werden. Wir setzen damit seit Jahren erfolgreich den Schätzungen der Finanzämter konkrete Berechnungen entgegen. 

Nach einer Schlussbesprechung fertigt das Finanzamt den Betriebsprüfungsbericht, der an die Festsetzungsstelle versendet wird, die daraufhin gegebenenfalls geänderte Steuerbescheide erlässt. Dann geht der Streit, falls er noch besteht, im Einspruchsverfahren und Klageverfahren weiter. 

Wenn der Betriebsprüfer Anlass dazu sieht, kann er auch während der Betriebsprüfung ein Steuerstrafverfahren einleiten und dies an die Steuerfahndung melden. Dann kommt es darauf an, beide Verfahren richtig auszubalancieren.

Je früher Sie sich dem Finanzamt gegenüber vertreten lassen, desto schneller und erfolgreicher können ungerechtfertigte Hinzuschätzungen vermieden werden. 

Womit kann ich rechnen?

Kalkulationen in der Betriebsprüfung

Wenn das Finanzamt kalkuliert hat, haben viele Steuerberater Schwierigkeiten, dem entgegenzutreten. Dann wird oft nur noch über kleine Zugeständnisse verhandelt. Das muss nicht sein. Das Finanzamt berechnet Ihren Betrieb nur oberflächlich. 

Im häufigen Fall der Gastronomie kalkuliert das Finanzamt z. B. nur drei Grundrezepte und nur deren Grundzutaten. Dann wird das Ergebnis auf den gesamten Betrieb umgelegt. Oder das Finanzamt stellt nur Ihren anteiligen Getränkeumsatz fest und kalkuliert dazu den Rest per Aufschlag. Oder das Finanzamt legt einfach einen Wert aus der Richtsatzsammlung des Bundesfinanzministeriums zugrunde, obwohl diese Werte auf dem Durchschnitt der überhöhten Betriebsprüfungen resultieren. 

Auch Verprobungsmethoden wie der Zeitreihenvergleich werden vom Finanzamt sogar nach den eigenen Regeln meist fehlerhaft angewendet. 

Das übliche Ergebnis sind völlig überhöhte Zuschätzungen. 

Seit 20 Jahren arbeite ich mit einem Kalkulationsunternehmen zusammen, das eigene Software für alle Kalkulationsmethoden der Betriebsprüfung entwickelt hat, die im Gegensatz zu denen der Finanzämter jeden komplexen Betrieb genau berechnen können. Wo das Finanzamt schätzt, liefern wir Beweise. Wir haben es damit immer wieder geschafft, Betriebsprüfungen von sechsstelligen Gewinnzuschätzungen auf Null zu bekommen, auch in Zusammenarbeit mit den Oberfinanzdirektionen. 

Je früher Sie sich an mich wenden, desto eher habe ich die Möglichkeit, Begehrlichkeiten der Finanzämter abzuwehren. Damit vermeiden Sie existenzbedrohende Nachzahlungen und Anschlussprüfungen.

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