Steuerstrafverteidigung

Steuerstrafverteidigung braucht Erfahrung

Der richtige Verteidiger für Ihre steuerstrafrechtlichen Belange

Die Verteidigung in Steuerstrafsachen erfordert umfassende Erfahrung und Fingerspitzengefühl. In einem rechtlichen Umfeld, das von Komplexität und strengen Vorschriften geprägt ist, ist es von entscheidender Bedeutung, dass Ihr Anwalt über die nötige Kompetenz verfügt, um die besten Ergebnisse für Sie zu erzielen.

Im Gegensatz zu einer regulären Betriebsprüfung kommt die Steuerfahdung unangemeldet. Beantworten Sie keine Fragen ohne Ihren Verteidiger! Erst nach Akteneinsicht und gemeinsamer Beratung können Sie wissen, worum es wirklich geht und wie Sie richtig handeln.

Im Spannungsfeld von Steuerrecht und Steuerstrafrecht sind die gegensätzlichen Beweislastregeln und Mitwirkungspflichten gegeneinander abzuwägen.

Es erfordert Verhandlungsgeschick, die richtige Balance zwischen offensiver Verteidigung und sachdienlicher Kooperation zu finden.

Die richtige Taktik beginnt ggf. schon vor einem Verfahren, wenn Sie eine strafbefreiende Selbstanzeige erstatten möchten, und ist im gesamten weiteren Verlauf vor der Steuerfahndung, der Straf- und Bußgeldsachenstelle, den Strafgerichten und vor dem Festsetzungsfinanzamt und den Finanzgerichten gefragt.

Fragen Sie mich!

Präzise Kalkulation:
Der Schlüssel zum Erfolg

Schützen Sie Ihre Interessen mit genauen Berechnungen

Kalkulationen spielen eine zentrale Rolle in Steuerstrafverfahren. Sie sind nicht nur entscheidend für die korrekte Steuererhebung, sondern auch für die Verteidigung von Mandanten, die sich mit steuerrechtlichen Vorwürfen konfontiert sehen. Falsche oder ungenaue Berechnungen können zu schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen führen, die in finanziellen Verlusten oder einer strafrechtlichen Verurteilung münden können.

Ich arbeite seit fast zwei Jahrzehnten erfolgreich mit einem Kalkulationsunternehmen zusammen, das mithilfe eigens entwickelter Software den Beweis für Ihre Entlastung liefern kann. Wir rechnen besser und genauer als die Steuerfahndung oder der Gerichtsprüfer. Das ist die Grundlage für eine erfolgreiche Verteidigung gegenüber Berechnungen der Steuerfahndung.

Ich achte aber auch darauf, ob die Steuerfahndung überhaupt kalkulieren darf. Das darf sie nämlich nur, wenn eine Hinterziehungstat bereits nachgewiesen ist, deren Höhe noch bestimmt werden muß. Eine Kalkulation ins Blaue, um eine Hinterziehung erst festzustellen, ist nicht zulässig.

Wenden Sie sich daher zeitig an mich, gerne auch ohne konkrete strafrechtliche Bedrohung, um Ihren Betrieb auf versteckte steuerstrafrechtliche Risiken, zum Beispiel in der Kassenführung, im Einkauf oder der Produktion zu untersuchen!

Verstehen Sie die Rolle der Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft

Ablauf des Steuerstrafverfahrens

In Deutschland werden Steuerstrafverfahren durch die Steuerfahndung oder von einer bereits tätigen Betriebsprüfung eröffnet. Die Steuerfahndung ermittelt den Sachverhalt aus, die Straf- und Bußgeldsachenstelle wertet das Ergebnis steuerlich und strafrechtlich aus und bringt das Ergbnis ggf. vor das Strafgericht, wo die Staatsanwaltschaft zusammen mit den Ermittlern die Anklage vertritt.

Die Steuerfahndung sowie die Straf- und Bußgeldsachenstelle sind in den Finanzämtern für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung zusammengefaßt - so die Bezeichnung in Nordrhein-Westfalen. Nach Abschluß der Ermittlungen durch die Steuerfahndung fertigt die Straf- und Bußgeldsachenstelle sowohl einen steuerlichen Ermittlungsbericht, der an das Festsetzungsamt versendet wird, als auch einen strafrechtlichen Ermittlungsbericht, der die Grundlage für entweder eine Einstellung, einen Strafbefehl oder eine Anklage bildet.

Das Steuerstrafverfahren ist daher janusköpfig. Die Steuerfahndung ermittelt sowohl steuerlich als auch strafrechtlich. Danach gehen beide Verfahren getrennte Wege und unterliegen gegensätzlichen Beweisregeln, obwohl es sich um denselben Sachverhalt handelt. Der Umgang damit erfordert Erfahrung und Geschick.

Wichtig ist, daß Sie frühzeitig verteidigt werden, damit Sie in Verunsicherung abgegebene Erklärungen nicht widerrufen müssen. Das würde Ihnen immer wieder vorgehalten werden.

Ein steuerstrafrechtliches Verfahren dauert lange und kostet Nerven. Gut, wenn Sie sich dabei auf einen erfahrenen Verteidiger verlassen können.

Kontakt | Impressum | Datenschutzerklärung
©Christian Moser. Alle Rechte vorbehalten

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.